FAQs

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Allgemeine Fragen

Worauf sollte ich achten?

Alle wichtigen Informationen zur Buchung oder auch Fahrzeugübernahme finden Sie in unserer

Checkliste

Kann ich den Mietwagen außerhalb der Öffnungszeiten abholen?

In der Regel ist dies bei vielen Anbietern möglich und sollte möglichst direkt bei der Buchung angegeben werden oder so schnell wie möglich mit dem Vermieter abgesprochen werden. Eventuelle Zusatzgebühren können anfallen. Sollte dies der Fall sein, so wird diese Gebühr in unseren Vermittlerangeboten von bestMIETWAGEN transparent im jeweiligen Vermittlerangebot dargestellt (als "Gebühr außerhalb der Öffnungszeiten") - diese zahlen Sie bequem vor Ort beim Vermieter.

Bei der Rückgabe ist es meist einfacher, da das Fahrzeug einfach auf dem Gelände der Mietwagenstation abgestellt werden kann und er Schlüssel (plus evtl. Papiere) in einen Briefkasten oder Nachttresor geworfen werden können. 

Gibt es ein Mindest- oder Maximalalter?

In der Regel liegt das Maximalalter für Anmietungen bei 21 Jahren, in einigen Fällen sogar bei 25 Jahren oder älter.

Manche Vermieter erlauben, gegen eine extra Gebühr, das Mindestalter herabzusetzen.

Nur wenige Vermieter legen ein Maximalalter fest, ab dem keine Vermietung mehr möglich ist - auch hier kann ggfls. durch Zahlen einer Gebühr das maximale Alter hochgesetzt werden.

Tipp: Die jeweiligen Altersgrenzen finden Sie in den Mietbedingungen des jeweiligen Vermittlerangebots.

Welchen Führerschein brauche ich?

Der Führerschein muss mindestens seit 1 Jahr gültig sein!

In der Regel reicht der nationale europäische Führerschein innerhalb der EU sowie der Schweiz aus. Bei Anmietung muss dieser im Original vorgelegt werden - Kopien reichen nicht aus.

Außerhalb Europas kann neben dem europäischen auch ein internationaler Führerschein notwendig sein. Dies entnehmen Sie bitte den jeweiligen Mietbedingungen im Vermittlerangebot.

Welche Tankregelung besteht?

Je nach Vermieter und Vermittlerangebot bestehen unterschiedliche Tankregelungen:

* Voll - Voll

Bedeutet, dass Sie das Fahrzeug vollgetankt erhalten und auch vollgetankt wieder zurückgeben müssen

* Voll - Leer

Bedeutet, dass Sie das Fahrzeug vollgetankt erhalten und leer wieder abgeben dürfen

* Gewisse Tankfüllung bei Übernahme - selbe bei Rückgabe

Bedeutet, Sie übernehmen den Mietwagen mit der aktuellen Tankfüllung und geben es mit der selben Tankmenge zurück.

In jedem Vermittlerangebot wird die entsprechende Tankregelung aufgeführt und ist zusätzlich in den Mietbedingungen zu finden.

Sollte der Tank bei Abgabe nicht voll sein oder nicht über die notwendige Tankmenge verfügen, so wird der Vermieter das fehlende Benzin plus eine hohe Servicegebühr berechnen. Wir empfehlen daher immer auf die aktuelle Tankregelung zu achten.

Kann ich Zusatzfahrer hinzubuchen und was kosten diese?

Während des Buchungsvorgangs können Sie bereits vorab Zusatzfahrer hinzubuchen - müssen dies aber nicht tun. Spätestens vor Ort müssen alle gewünschten Fahrer in den Mietvertrag mit aufgenommen werden und diesen unterschreiben. Der Führerschein von jedem Fahrer muss Original vorgelegt werden. Für nicht eingetragene Fahrer besteht kein Versicherungsschutz! 

Zusatzfahrer kosten in der Regel extra und sind vor Ort beim Vermieter zu zahlen.

Tipp: Über die Suchfunktion "zusätzliche Fahrer" können Sie nach Vermittlerangeboten filtern, wo Zusatzfahrer bereits im Endpreis angezeigt werden.

Welche Kosten können vor Ort hinzukommen?

Damit Sie vor Ort keine bösen Überraschungen erleben, werden Ihnen bereits während des Buchungsvorganges vor Ort zu zahlen Kosten, wie z.B. Einwegmietgebühr oder mögliche Zusazleistungen übersichtlich darfgestellt. Extras, wie z.B. Kindersitz, GPS oder Zusatzfahrer können Sie bequem optional vorab hinzubuchen.

Die Bezahlt erfolgt üblicherweise vor Ort in der Landeswährung und versteht sich zzgl. der örtlichen Steuern sowie Gebühren und können sich ohne Vorankündigung seitens des Vermieters jederzeit ändern.

Aus Erfahrung wisssen wir, dass Vermieter gern noch zusätzliche Versicherungen verkaufen möchten - bitte achten Sie daher darauf, dass Sie keine bereits über uns enthaltene Versicherung zusätzlich abschließen!

Gibt es Mautgebühren? Und wie zahle ich diese?

Wir empfehlen sich im im Vorfeld über mögliche anfallende Maut- oder Brückengebühren auf der geplaten Route zu informieren. Spätestens sollten Sie sich vor Ort bei der Übernahme nach diesen erkundigen und die Zahlungsweise mit dem Vermieter absprechen.

Genaue Angaben zur Zahlungsart können wir nicht treffen, da jedes Land unterschiedlich ist. Zum einen kann die Zahlung über den Vermieter erfolgen oder zum anderen direkt an der Maut- oder Brückenstation. Teilweise sind auch vorab-online-Registrierungen möglich - bitte sprechen Sie dieses bei Übernahme des Mietwagens an.

Bei nachträglichen Mautgebühren nehmen Sie bitte mit dem angegebenen Kontakt des Vermieters bzw. der Mautgesellschaft Kontakt auf. Wir sind nicht berechtigt darüber Auskünfte einzuholen.

Was passiert bei Strafzetteln oder Bußgeldern?

Bußgelder oder auch Strafzettel sollten im In- und Ausland nicht ignoriert, sondern direkt beglichen werden, sofern dies möglich ist. Je nach Vermietbedingung können zusätzlich zum Bußgeld noch Bearbeitungs- und Nachsendegebühren ohne Ankündigung hinzukommen, auch wenn Sie das Fahrzeug bereits abgegeben haben und zu Hause sind. Bei Nachberechnungen nehmen Sie bitte mit dem angegebenen Kontakt Kontakt auf. Für Auskünfte sind wir nicht berechtigt.

Was bedeutet Einwegmiete und was kostet diese?

Eine Einwegmiete bedeutet, wenn Sie Ihren Mietwagen an einer Station abholen und an einer anderen zurückgeben. Da die Rückgabestation nicht der Abholstation entspricht, verlangen viele Mietwagenfirmen eine Einwegmietgebühr (auch One-Way-Gebühr genannt), um anschließend das Fahrzeug wieder zur ursprünglichen Station zurückzuschaffen.

Die Höhe der Einweggebühr wird vom Vermieter festgelegt und kann unter Umständen von der Fahrzeugklasse oder Rückführungsstrecke abhängen. Bei häufig frequentierten Routen kann die Einwegmiete auf entfallen. Die Zahlung der Einwegmiete erfolgt vor Ort an den Vermieter. Genaue Angaben dazu finden Sie in den Mietbedingungen im jeweiligen Vermittlerangebot sowie im bestMIETWAGEN-Preisvergleich unter dem Punkt "Einwegmietgebühr" / "Kosten vor Ort".

Kann ich den Mietwagen länderübergreifend nutzen?

Die Vermieter erlauben in vielen Fällen die Überfahrt in benachbarte Länder. Meist ist hierfür eine Genehmigung seitens des Vermieters erforderlich und es fällt eine Zusatzgebühr für Grenzübertritte an, die direkt an den Vermieter gezahlt werden muss.

Genaue Angaben und Informationen finden Sie in den Mietbedingungen des jeweiligen Vermittlerangebots. Wir empfehlen Grenzübertritte bereits bei der Buchung anzugeben, sofern der Vermieter dies verlangt.

Welche Fahrbeschränkungen gibt es?

Ausführliche Informationen über Fahrbeschränkungen finden Sie im Vermittlerangebot und den Mietbedingungen des Vermieters. Bitte beachten Sie, dass bei Missachten der Einschränkungen, wie z.B. Fahren auf ungeteerten Straßen oder das Übersetzen mit einer Fähre, der Versicherungsschutz entfällt.

Kann ich ein ganz bestimmtes Fahrzeugmodell buchen?

Sie buchen immer nur eine bestimmte Fahrzeugklasse oder Typ.

Ein Anspruch auf ein bestimmtes Modell besteht nicht.

Gibt es auch behindertengerechte Mietwagen?

Gerade bei den großen Mietwagenanbietern, wie AVIS oder auch Europcar werden immer häufiger speziell ausgestattete Fahrzeuge für Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung angeboten. Besonders für gehbehinderte Menschen gibt es immer weniger Probleme ein Auto zu mieten, da auch kleinere regionale sowie überregionale Vermieter Ihren Fuhrpark erweitern.

Gibt es eine Kilometerbegrenzung?

Das hängt ganz vom Vermieter ab. In den meisten Fällen gibt es inzwischen keine Kilometerbegrenzung mehr - allerdings ist dies nicht immer die Regel, genaues Nachlesen lohnt daher.

Sie finden in jedem Vermittlerangebot in unserem bestMIETWAGEN-Preisvergleich die genaue Angabe. Falls Sie mehr Kilometer als zuvor vereinbart gefahren sind, können Sie diese bei Rückgabe zahlen. Die genauen Angaben zu entstehenden Kosten entnehmen Sie bitte dem Mietvertrag oder lesen es in den Mietbedingungen im Vermittlerangebot nach.

Stornierung und Umbuchung

Was sind die Stornierungsbedingungen?

Ihre Mietwagenbuchung können Sie schriftlich per Email an info@bestmietwagen.de bis 24 Stunden vor Übernahme kostenfrei stornieren.

Achtung: Ihr Stornierungsauftrag wird nur innerhalb unserer Geschäftszeiten bearbeitet und muss daher auch in diesen bei uns eingehen. Diese finden Sie hier

Wie kann ich umbuchen?

Umbuchungsanfragen können Sie telefonisch oder auch per Email (info@bestmietwagen.de) an uns richten.

Wir prüfen dann gerne, nach Rücksprache mit dem jeweiligen Vermieter, ob eine Umbuchung möglich ist und zu welchen Konditionen.

Bitte beachten Sie, dass eine Umbuchung stets wie eine Stornierung und Neubuchung gehandhabt wird. Auch wenn meist keine Stornierungskosten anfallen, so kann sich doch der Mietpreis der Neubuchung ändern. 

Wichtig: Auch Uhrzeitenänderungen (z.B. aufgrund von Flugverschiebungen) werden als Stornierung und Neubuchung angesehen.

Bezahlung

Wie kann ich bezahlen?

Nach Abschluss Ihrer Buchung erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Buchungsbestätigung, die einen Link auf die Zahlungsseite enthält.

Folgende Zahlarten stehen Ihnen zur Auswahl:

* Paypal
* SOFORT.Überweisung
* Kreditkarte (MasterCard, Visa, American Express)
* Überweisung (bis max. 8 Tage vor Anmietung möglich)

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Hinterlegung der Kaution vor Ort eine Kreditkarte benötigen! 

Kaution

Wie hoch ist die Kaution?

Die Höhe der Kaution ist abhängig von der gewählten Fahrzeugkategorie und ist in Ihrem Vermittlerangebot in den Mietbedingungen genannt.

Wann ist die Kaution fällig?

Die Hinterlegung erfolgt in der Regel bei der Übernahme des Mietwagens.

Wie kann ich die Kaution hinterlegen?

Üblicherweise wird der Betrag auf der Kreditkarte des Hauptfahrers abgefragt, geblockt oder in seltenen Fällen auch abgebucht. Beachten Sie, dass die PIN der Karte erforderlich sein kann.

Hinweis: Ihr Verfügungsrahmen verringert sich mit Blocken des Kautionsbetrages. 

Achtung: Sie benötigen eine Kreditkarte! In der Regel ist eine Hinterlegung der Kaution in bar oder Debit-/Prepaidkarte oder auch EC-Karte nicht möglich. Die Vermieter verlangen eine Kreditkarte zur "Absicherung" für Sie und auch den Vermieter.

Wie/Wann bekomme ich die Kaution zurück?

Nach Rückgabe des Mietwagens ohne Schadensfall wird der Betrag wieder freigegeben bzw. gutgeschrieben.

Versicherung

Welchen Versicherungsschutz haben ich?

Für eine rundum sorglose Anmietung sind bereits alle notwendigen Versicherungen in unseren Vermittlerangeboten enthalten - dazu gehören:

Vollkasko- und Kfz-Diebstahlschutz ohne Selbstbeteiligung bzw. mit Erstattung der Selbstbeteiligung

Bei selbstverursachten Schäden am Mietfahrzeug greift die Vollkaskoversicherung und kommt für die Kosten der Beschädigung des Fahrzeugs auf. Die Kfz-Diebstahlversicherung sichert Sie im Fall des Auto-Diebstahls ab - gestohlene Gegenstände aus dem Fahrzeug gehören nicht dazu.

Im Schadens-/Diebstahlsfall behält der Vermieter in der Regel eine Selbstbeteiligung ein, die später von der HanseMerkur nach Prüfung der Ansprüche rückerstattet wird (mehr dazu unter dem Punkt Selbstbehaltausschluss-Versicherung)

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung sichert Sie im Schadenfall gegenüber Dritten ab - z.B. Schäden von Personen und Gegenständen, die sich außerhalb des Fahrzeugs befinden. Die Hähe der Deckungssumme richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes und werden in den Vermieterbedingungen aufgeführt. Innerhalb von Europa sin die Deckungssummen größtenteils ausreichend - in anderen Gegenden, wie Afrika, Amerika oder Asien ist dies nicht immer der Standard. Deswegen ist in unseren Vermittlerangeboten von driveFTI eine Zusatzhaftpflichtversicherung über 10Mio. Euro enthalten.

Was ist mit Reifen, Glas, Unterboden und Dach?

Bei den driveFTI und FTI Mietwagen Angeboten sind diese weltweit mit versichert!

Bei Cars & Campers nur in den USA. In den anderen Ländern sind solche Schäden nicht versichert.

Gibt es noch Zusatzversicherungen vor Ort?

Vor Ort werden häufig zusätzliche Versicherungen, wie z.B. Reisegepäck- oder auch Insassenunfall-Versicherungen vom Vermieter angeboten. Diese werden direkt mit dem Autovermieter abgeschlossen und vor Ort gezahlt.

Tipp: Prüfen Sie bitte vorab, welche Versicherungen bereits in Ihrer Buchung inklusive sind und ob Sie wirklich eine Zusatzversicherung benötigen. Nachträgliche Erstattungen sind nicht möglich. Meist weiß der Vermieter vor Ort nicht, dass Sie bereits eine deutsche Versicherung zum Ausschluss des Selbstbehalts besitzen und wird Ihnen daher Zusatzversicherungen anbieten. Bitte schließen Sie keine extra Versicherung zum Ausschluss der Selbstbeteiligung ab!

Was ist die Selbstbehaltausschluss-Versicherung?

Die Selbstbehaltausschluss-Versicherung der HanseMerkur ist in all unseren Vermittlerangeboten bereits inklusive.

Diese erstattet Ihnen, nach Prüfung der berechtigten Ansprüche, später den Selbstbehalt im Schadensfall.

Unfall / Diebstahl / Mängel

Mein Fahrzeug zeigt Mängel auf - an wen kann ich mich wenden?

Während der Mietdauer ist vor Ort der Vermieter Ihr erster Ansprechpartner und sollte bei Mängeln, auch vor allem die, die die Fahrtauglichkeit beeinflussen, umgehend informiert werden, damit er Abhilfe schaffen kann. Den entsprechenden Kontakt für die Reklamation entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag.

Der Vermieter bespricht dann mit Ihnen das weitere Vorgehen. Bitte beachten Sie, dass nur bei vorliegender Reklamation an den Vermieter, Anspruch auf Abhilfe bzw. ggfls. einen Preisnachlass besteht. Ein nachträgliches Reklamieren nach Beendigung der Miete und Forderung von Ersatzansprüchen ist nicht möglich.

Was tun bei einem Unfall / Schaden?

Zunächst einmal gilt: Ruhe bewahren und den ersten Schock überwinden. Danach verhält es sich wie in Deutschland mit dem eigenen Fahrzeug:

* Absichern der Unfallstelle

Gesundheit und eigenes Leben gehen vor!

* Rufen Sie die Polizei und bei Bedarf einen Rettungswagen
* Polizeibericht

Sofern ein Unfallgegner beteiligt, Vandalismus oder Fahrerflucht vorliegt, lassen Sie sich von der Polizei einen Polizeibericht erstellen.

* Protokollieren Sie den Unfall/Schaden

Am besten mit eigenen Fotos und notieren Sie sich Name und Anschrift vom Unfallgegner, Zeugen sowie Pilizeibeamten (meist finden Sie dazu in Ihren Mietwagenunterlagen ein Unfallprotokoll, dies sollten Sie ausfüllen)

* Unfallprotokoll

War beim Unfall kein anderes Fahrzeug beteiligt, lassen Sie bitte einen Unfallbericht anfertigen; sollte die Polizei bei einem kleinen Schaden dafür nicht extra ausrücken, so empfiehlt sich die Fahrt zur nächsten Polizeitstation. Dies ist für Ihren Versucherungsschutz von Bedeutung, denn ohne ausgestelltes Unfallprotokoll geht Ihnen unter Umständen der Versicherungsschutz abhanden.

* Kontaktieren Sie den Vermieter

Kontaktieren Sie umgehend den Vermieter vor Ort und besprechen Sie das Ganze mit ihm. Er wird Ihnen die nächsten Schritte erklären, bzw. bei Bedarf ggfls. einen Ersatzwagen bringen oder Ihnen die nächste Werkstatt empfehlen, damit Sie schnellstmöglich Ihre Fahrt fortsetzen können.

Hinweis: Bitte beachten Sie für Ihre deutsche Zusatzversicherung (die Selbstbehaltauschluss-Versicherung) das Vorgehen unter dem Punkt "Rückerstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall".

Tipp: Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf, um diese ggfls. bei der Versicherung vorlegen bzw. um die Erstattung der Selbstbeteiligung bei der Versicherung veranlassen zu können.

Ich habe kleinere Schäden an dem Mietwagen verursacht. Was mache ich?

Selbst bei kleineren Schäden sollten Sie auf Nummer sicher gehen, damit der Versicherungsschutz nicht verloren geht. Sichern Sie die Unfallstelle ab, rufen Sie die Polizei, damit diese ein Unfallprotokoll erstellen (für die Versicherung notwendig) und verständigen Sie die Mietwagenfirma. Diese bespricht mit Ihnen die weitere Vorgehensweise. Weitere Informationen finden Sie auch in Ihrem Mietvertrag.

Bitte beachten Sie für Ihre deutsche Zusatzversicherung (die Selbstbehaltauschluss-Versicherung) das Vorgehen unter dem Punkt "Rückerstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall".

Rückerstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall

Die Selbstbehaltausschluss-Versicherung der HanseMerkur ist in all unseren Vermittlerangeboten inklusive.

Zur Erleichterung der Schadensbearbeitung beachten Sie bitte folgende Schritte:

* umgehende Meldung an die Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist, Fahrerflucht oder Vandalismus vorliegt
* umgehende Benachrichtigung des Vermieters vor Ort
* Ausstellung eines unterzeichneten Schadensberichtes durch die Station bei Rückgabe

Kontakte zur Erstattung der Selbstbeteiligung (Zuständigkeit entnehmen Sie Ihren Mietunterlagen):

* Kundendienst FTI: kundendienst-drive-schaden@fti.de oder online unter Reklamation nach der Reise
* HanseMerkur Reiseversicherung: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK/Leistung, SiegfriedWedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Deutschland oder per Email an reiseleistung@hansemerkur.de

Folgende Unterlagen erleichtern und beschleunigen die Bearbeitung:

* Schadens- und Polizeibericht
* Kopie des Mietvertrages
* Zahlungsnachweis der Selbstbeteiligung (Kreditkartenauszug, Quittung oder Kontoauszug)
* Endabrechnung der Schadensabwicklung

Bei Abwicklung über die HanseMerkur Versicherung wird zusätzlich die Versicherungsnummer (wird mit den Mietunterlagen ausgehändigt), FTI Buchungsnummer und Buchungsbestätigung benötigt.

Ergänzend gelten die Bedingungen des Mietvertrages.