Reisebedingungen

Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Mietwagen

Download Vermittlerbedingungen, Stand Oktober 2021

 

Vermittlerbedingungen von bestMIETWAGEN 

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde genannt) und bestcamper.net GmbH, Lindberghstraße 1, 82178 Puchheim, nachfolgend „bestCAMPER“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Vermittlungsvertrages. Bitte lesen Sie diese Vermittlungsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Stellung von bestCAMPER, gesetzliche Vorschriften

1.1. bestCAMPER vermittelt als rechtsgeschäftlicher Vertreter des Anbieters der vermittelten Leistung (Mietwagen) einen Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter des Mietwagens, nachstehend „Anbieter“ genannt.

1.2. bestCAMPER hat demnach ausschließlich die Stellung eines Vermittlers. Sie ist bezüglich der gebuchten und vermittelten Leistung nicht zur Leistungserbringung verpflichteter Vertragspartner des Kunden. Das gilt nicht, soweit bestCAMPER den Anschein erweckt, vertraglich vorgesehene Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.

1.3. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von bestCAMPER als Vermittler unberührt.

1.4. Die Bestimmungen über die Vermittlerstellung von bestCAMPER gelten ebenfalls nicht, soweit vertraglich vereinbart ist, dass bestCAMPER Mietwagen-Leistungen als eigene Leistungen erbringt.

1.5. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von bestCAMPER ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.

1.6. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsschluss des Vermittlungsvertrages und Vertragsabschluss mit dem Anbieter der vermittelten Leistung

Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr) wie folgt:

a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt von bestCAMPER erläutert. Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache. Soweit der Vertragstext von bestCAMPER im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen" erteilt der Kunde bestCAMPER den verbindlichen Vermittlungsauftrag. Der Kunde ist an seinen Vermittlungsauftrag in der Form gebunden, dass bestCAMPER sein in der Buchung liegendes Vertragsangebot an den Anbieter der vermittelten Leistung als Vertreter und Empfangsbote des jeweiligen Anbieters entgegennimmt. Dem Kunden wird der Eingang seines Buchungs- und Vermittlungsauftrags unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

c) Die Erteilung des Buchungs- und Vermittlungsauftrags durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages mit dem Anbieter. Der Anbieter ist vielmehr frei in ihrer Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.

d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Anbieters zu Stande.

3. Allgemeine Vertragspflichten von bestCAMPER, Auskünfte, Hinweise, Unterlagen über vermittelte Mietwagen

3.1. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet bestCAMPER im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet bestCAMPER gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.

3.2. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt bestCAMPER bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.

3.3. Sonderwünsche nimmt bestCAMPER nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Anbieter entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat bestCAMPER für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an den Anbieter zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Anbieters zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters werden.

3.4. Die Unterlagen über den vermittelten Mietwagen werden dem Kunden direkt vom vermittelten Anbieter übermittelt.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber bestCAMPER

4.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit von bestCAMPER nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelten Mietwagen, sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).

4.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 4.1 durch den Kunden, so gilt:

a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 4.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht.

b)  Ansprüche des Kunden an bestCAMPER entfallen insoweit, als bestCAMPER nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit bestCAMPER nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden bestCAMPER die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Anbieter ermöglicht hätte.

c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 4.1  entfallen nicht

n bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von bestCAMPER oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von bestCAMPER resultieren

n bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von bestCAMPER oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von bestCAMPER beruhen

n bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.

4.3. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Anbieter bleibt von Ziffer 4 unberührt.

5. Zahlungsabwicklung

Der Kunde hat Zahlungen ausschließlich an den vermittelten Anbieter,  nicht an bestCAMPER zu leisten.

6. Pflichten von bestCAMPER bei Reklamationen des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter

6.1. Ansprüche müssen  gegenüber dem vermittelten Anbieter innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz oder vertraglichen Vereinbarungen ergeben können, geltend gemacht werden. Im Regelfall werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber bestCAMPER gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber bestCAMPER als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will.

6.2. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem vermittelten Anbieter beschränkt sich die Pflicht von bestCAMPER auf die Erteilung der erforderlichen und bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adresse des vermittelten Anbieters.

6.3.  Übernimmt bestCAMPER - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet bestCAMPER  für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihr selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.

6.4. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von bestCAMPER zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.

7. Haftung von bestCAMPER

7.1. Soweit bestCAMPER eine entsprechende weitergehende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet bestCAMPER nur für die ordnungsgemäße Erfüllung der Vermittlerpflichten. Diese Vermittlerpflichten schließen insbesondere die rechtswirksame Übermittlung des Angebots auf Abschluss des Vertrages mit dem zu vermittelnden Anbieter ein.

7.2.  bestCAMPER haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit dem vermittelten Mietwagen entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung von bestCAMPER, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Anbieters erheblich abweicht.

7.3. Eine etwaige eigene Haftung von bestCAMPER aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten sowie die Haftung nach § 651x BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

8. Alternative Streitbeteiligung; Rechtswahl und Gerichtsstand

8.1. bestCAMPER weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bestCAMPER nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlerbedingungen für bestCAMPER verpflichtend würde, informiert bestCAMPER die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. bestCAMPER weist für alle Verträge über Mietwagen, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

8.2. Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und bestCAMPER die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden können bestCAMPER ausschließlich an deren Sitz verklagen.

8.3. Für Klagen von bestCAMPER gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Vertrags über Mietwagen, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von bestCAMPER vereinbart.

 

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© Diese Vermittlerbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2021

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Vermittler der Mietwagen ist:

 

 bestcamper.net GmbH

 Lindberghstraße 1
 82178 Puchheim

 Registergericht München: HRB 181681

 Geschäftsführer: Heinz Schauer und Leonhard Schauer

 Telefon: +49  89 339 8087 400

 Fax: +49 89 339 8087 2

 E-Mail: info@bestcamper.de

 

Stand dieser Fassung: Oktober 2021